Hilfeleistung in Steuerstraf- und Bußgeldsachen

  • Prüfung strafrechtlich relevanten Sachverhalts
  • Strategische Beratung
  • Begleitung bei der Erstellung von Selbstanzeigen
  • Verteidigung vor Behörden und Finanzgerichten

 

„Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.“
Otto v. Bismark (Erster Reichskanzler)

Mit Kompetenz, Erfahrung und erforderlichenfalls der Teamerweiterung um einen Strafverteidiger wahren wir Ihre Interessen.