Aufstellen des Jahresabschlusses und Prüfungshandlungen
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresschlüssen und Steuerbilanzen
- Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen
und des Anhangs
- Aufstellen des Jahresabschlusses mit Plausibilitätskontrolle oder umfangreichen Prüfungshandlungen mit Jahresabschlussbescheinigung nach § 18 KWG
- Durchführung freiwilliger (nicht gesetzlicher) Jahresabschlussprüfungen
Prüfungshandlungen nach MaBV
- Prüfungen von Grundstücks-, Wohnungs- und Darlehensmaklern
Die Jahresabschlüsse sind die ökonomische Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften bereiten wir die Zahlen je nach Anforderung der Adressaten (Gesellschaft, Anteilseigner, Banken, öffentliche Stellen) im Hinblick auf die Erläuterungen, den Informationsumfang und die Gestaltung auf.