Aufstellen des Jahresabschlusses und Prüfungshandlungen

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresschlüssen und Steuerbilanzen
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen
    und des Anhangs
  • Aufstellen des Jahresabschlusses mit Plausibilitätskontrolle oder umfangreichen Prüfungshandlungen mit Jahresabschlussbescheinigung nach § 18 KWG
  • Durchführung freiwilliger (nicht gesetzlicher) Jahresabschlussprüfungen

 

Prüfungshandlungen nach MaBV

 

  • Prüfungen von Grundstücks-, Wohnungs- und Darlehensmaklern

 

Die Jahresabschlüsse sind die ökonomische Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften bereiten wir die Zahlen je nach Anforderung der Adressaten (Gesellschaft, Anteilseigner, Banken, öffentliche Stellen) im Hinblick auf die Erläuterungen, den Informationsumfang und die Gestaltung auf.